Soweit in diesen Vorschriften nichts anderes angegeben ist, sind Flaschen und Druckfsser, die den anwendbaren Vorschriften des Kapitels 6.2 entsprechen, zugelassen.

(1) Die allgemeinen Vorschriften fr das Verpacken in 4.1.6.1 sind einzuhalten.

(2) Die hchstzulssige Frist zwischen den wiederkehrenden Prfungen betrgt 5 Jahre.

(3) Flaschen und Druckfsser mssen so gefllt werden, dass bei 50 C die nicht gasfrmige Phase nicht mehr als 95 % ihres mit Wasser ausgeliterten Fassungsraumes einnimmt und sie bei 60 C nicht vollstndig gefllt sind. In geflltem Zustand darf der Innendruck bei 65 C den Prfdruck der Flaschen oder Druckfsser nicht bersteigen. Die Dampfdrcke und Volumenausdehnungen aller Stoffe in den Flaschen oder Druckfssern mssen bercksichtigt werden.

Bei flssigen Stoffen, die mit verdichteten Gasen berlagert sind, mssen bei der Berechnung des Innendrucks des Druckgefes beide Bestandteile - der flssige Stoff und das verdichtete Gas - bercksichtigt werden. Wenn keine Versuchsdaten verfgbar sind, mssen folgende Schritte durchgefhrt werden:

a) Berechnung des Dampfdrucks des flssigen Stoffes und des partiellen Drucks des verdichteten Gases bei 15 C (Flltemperatur);

b) Berechnung der volumetrischen Ausdehnung der flssigen Phase, die aus einer Erwrmung von 15 C auf 65 C resultiert, und Berechnung des fr die gasfrmige Phase verbleibenden Volumens;

c) Berechnung des partiellen Drucks des verdichteten Gases bei 65 C unter Bercksichtigung der volumetrischen Ausdehnung der flssigen Phase.
Bemerkung: Der Kompressibilittsfaktor des verdichteten Gases bei 15 C und 65 C muss bercksichtigt werden.

d) Berechnung des Dampfdrucks des flssigen Stoffes bei 65 C;

e) der Gesamtdruck ist die Summe aus Dampfdruck des flssigen Stoffes und partieller Druck des verdichteten Gases bei 65 C;

f) Bercksichtigung der Lslichkeit des verdichteten Gases bei 65 C in der flssigen Phase.

Der Prfdruck der Flasche oder des Druckfasses darf nicht kleiner sein als der berechnete Gesamtdruck minus 100 kPa (1 bar).
Wenn fr die Berechnung die Lslichkeit des verdichteten Gases in der flssigen Phase nicht bekannt ist, darf der Prfdruck ohne Bercksichtigung der Gaslslichkeit (Absatz f)) berechnet werden.

(4) Der Mindestprfdruck muss dem in der Verpackungsanweisung P200 fr das Treibmittel angegebenen Prfdruck entsprechen, darf jedoch nicht geringer als 20 bar sein.

Zustzliche Vorschrift:
Flaschen und Druckfsser drfen nicht zur Befrderung aufgegeben werden, wenn sie mit einer Sprhausrstung, wie einem Schlauch und einem Handrohr, verbunden sind.

Sondervorschrift fr die Verpackung PP89:
Fr die UN-Nummern 3501, 3502, 3503, 3504 und 3505 verwendete nicht nachfllbare Flaschen drfen ungeachtet von 4.1.6.1.9.2 einen mit Wasser ausgeliterten Fassungsraum von hchstens 1 000 Litern dividiert durch den in bar ausgedrckten Prfdruck haben, vorausgesetzt, die Fassungsraum- und Druckbeschrnkungen der Baunorm entsprechen dem Absatz 1 der Norm ISO 11118:2015 + Amd 1:2019, die den hchsten Fassungsraum auf 50 Liter beschrnkt.